Hydrogeologisches Institut Dr. Reiländer GmbH | wr@reilaender.com 09134 / 89 333 - 00

LEISTUNGEN

Zuverlässig seit über 30 Jahren

Gutachten

Erstellen von geologisch-hydrogeologischen Expertisen zur Aufsuchung und Nutzung von Grundwasser sowie Beurteilung, Neuerrichtung, Sanierung, Pflege und Wartung von Brunnen und Quellen. Hier werden Grundlagendaten (geologische Karten, Umweltinformationen, Analysen etc.) ausgewertet und falls projektförderlich auch Luftbildanalysen und geophysikalischen Untersuchungen (Seismik) geplant und durchgeführt. Ziel ist die Sicherung der jeweiligen Wassergewinnung.

Gutachten …
… zur Auffindung von potentiellen Standorten für Grundwassererschließungen
… zur Prognose und Feststellung der gewinnbaren Wassermenge
… zur Neuerrichtung von Brunnen und Quellen
… zu Pumpversuchen und Grundwasseranalysen
… zur Einzugsgebietsermittlung
… zur Ermittlung von Wasserschutzgebietsgrenzen
… zur Beurteilung konkurrierender Nutzungen
… zur Beurteilung älterer Brunnen und Quellen
… zur Umsetzbarkeit von Sanierungsarbeiten an Brunnen und Quellen
… zum qualifizierten Rückbau von Brunnen
… zur Pflege und Wartung von Notbrunnen

Ingenieurleistungen

Planung und Betreuung aller Leistungen nach § 43 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9, hier vor allem Brunnenbauarbeiten.

  • Phase 1 Grundlagenermittlung
  • Phase 2 Vorplanung
  • Phase 3 Entwurfsplanung
  • Phase 4 Genehmigungsplanung
  • Phase 5 Ausführungsplanung
  • Phase 6 Vorbereitung der Vergabe
  • Phase 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • Phase 8 Bauoberleitung
  • Phase 9 Objektbetreuung

Wasserrechtliche Anträge

Erstellen von wasserrechtlichen Anträgen zur Grundwassergewinnung und -nutzung sowie zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten nach den Anforderungen der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren), des WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und des BayWG (Bayerisches Wassergesetz).

Ziel der wasserrechtlichen Anträge ist der langfristige Schutz des genutzten Grundwassers vor negativen Beeinflussungen sowie die Sicherstellung der Wassergewinnung zur Trinkwasserversorgung der jeweiligen Region.

Notbrunnen

Notbrunnen für Krisenfälle müssen stets funktionsfähig sein und daher regelmäßig untersucht und gewartet werden. Fördermittel des Bundes sind bei entsprechender Vorplanung nutzbar.

Wir erstellen die hierzu notwendigen Untersuchungsprogramme (Kamerabefahrungen, Pumpversuche, Grundwasseranalysen) und darauf aufbauend Förderanträge für die jeweilige Kommune bzw. deren beauftragtem Wasserversorgungsbetrieb (z.B. Stadtwerke, Zweckverbände).

Mitarbeit bei Kooperationsmodellen mit Landwirten in Wasserschutzgebieten

In Wasserschutzgebietsverordnungen werden Auflagen und Verbote formuliert, die die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen können und entschädigt werden müssen.

Hier ist es zielführend mit den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten Nutzungsoptionen zu erarbeiten, um einerseits ein landwirtschaftlich sinnvolles Bearbeiten zu ermöglichen und andererseits die Qualität des Grundwassers zu erhalten. Dies liegt bei den Landwirten und dem Wasserversorger in beiderseitigem Interesse.

Jahresberichte gemäß Eigenüberwachungsverordnung EÜV

Wasserversorger sind verpflichtet Eigenüberwachungsaufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört die regelmäßige Begehung der Wasserschutzgebiete, monatliche Aufzeichnung der entnommenen Wassermengen, monatliche Dokumentation der Ruhe- und Betriebswasserspiegel bei Brunnen bzw. der Schüttungsmengen bei Quellen und die jährliche chemische Überwachung des genutzten Grundwassers.

Alle gesammelten Daten werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, ausgewertet und interpretiert (Ausgewogene Gewinnung, Übernutzung, Regenerierbedarf etc.). Auf der Basis der Ergebnisse können Vorschläge für weitere Maßnahmen formuliert werden.

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